Orientierung an Markt und Wettbewerb

Die BKW ist ein börsenkotiertes Unternehmen des privaten Rechts. Sie erfüllt nicht primär öffentliche Aufgaben, sondern agiert als kundenorientierte Energie- und Infrastrukturdienstleisterin im Wettbewerb. Als Unternehmen ist die BKW nicht nur für den Kanton Bern, sondern für die gesamte Schweiz von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Zudem leistet sie einen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität. 

Die BKW nimmt ihre unternehmerische Verantwortung wahr

Die BKW ist eine börsenkotierte Aktiengesellschaft und steht ihren Aktionärinnen und Aktionären gegenüber in einer unternehmerischen Verantwortung. Sie tritt im Wettbewerb unter den gleichen Voraussetzungen an wie andere private Anbieter. Aus der Beteiligung des Kantons Bern sowie aus der Geschäftstätigkeit im regulierten Bereich der Stromnetze darf sie keinen Vorteil ziehen. So stellt der Netzbetrieb zwar ein natürliches Monopol dar, die dortigen Tarife werden jedoch auf Basis der Kosten reguliert. Ausserdem verlangt das Gesetz sowohl hinsichtlich Buchhaltung als auch bezüglich Informationen eine klare Trennung zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich (eine sogenannte Entflechtung). Quersubventionen zwischen den Bereichen sind explizit verboten.

Börse in Zürich

Kundenorientierung im Vordergrund

Die Energieversorgungsunternehmen handeln seit der Teilstrommarktöffnung im freien Wettbewerb. Die BKW erfüllt daher nicht primär öffentliche Aufgaben, sondern agiert als kundenorientiertes Energie- und Infrastrukturunternehmen im Markt. Von den drei Geschäftsbereichen Energy Solutions, Power Grid und Infrastructure & Buildings unterliegt einzig der Bereich Power Grid einem regulierten Bereich. Dies aufgrund des natürlichen Monopols, das die BKW in der Netzinfrastruktur hält. 

Der Wirtschaftsraum Bern profitiert

Die positiven Effekte des Börsengangs und der breit abgestützten Strategie der BKW sind ein Gewinn für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft und insbesondere für den Kanton Bern, wo sie eine tragende Säule des kantonalen Wirtschaftsraums darstellen. Durch Steuern, Wasserzinsen und Dividenden leistet die BKW einen wichtigen finanziellen Beitrag an den Kanton. Als Verteilnetzbetreiberin ist sie auch in den Kantonen Jura, Solothurn und Basel-Landschaft aktiv. Aufgrund ihrer breit abgestützten Strategie ist sie ausserdem eine bedeutende regionale Arbeitgeberin und Ausbildnerin in diversen Bereichen.

Häufig gestellte Fragen

Die positiven Effekte des Börsengangs und der breit abgestützten Die BKW ist eine tragende Säule des kantonalen Wirtschaftraums Bern. Sie ist ausserdem eine gute Steuerzahlerin und zahlt dem Kanton jährlich Dividenden und Wasserzinsen. Zusätzlich nimmt die BKW eine wichtige Rolle als Arbeitgeberin und Ausbildnerin wahr.

Ein bedeutender Teil der jährlichen Investitionen fliesst des Weiteren in Energieproduktionsanlagen in den Kantonen Bern, Jura, Solothurn und Basel-Landschaft.
 

Nein. Die BKW ist ein privatrechtlich organisiertes und börsenkotiertes Unternehmen. Neben dem Kanton Bern als Hauptaktionär (52.54 Prozent) hält Groupe E 10%. Die restlichen Aktien sind breit gestreut. Der Anteil der vom Publikum gehaltenen Aktien, der sogenannte Free Float, beträgt 37.4%. Heute ist die BKW eine umfassende Energie- und Infrastrukturdienstleisterin. Sie erfüllt daher nicht primär öffentliche Aufgaben, sondern orientiert sich am Markt und an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Für die BKW gilt daher wie für alle anderen Firmen auch das Prinzip der Wirtschaftsfreiheit.

Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen privatrechtlichen, gemischtwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften. Für gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach Artikel 762 OR wie die BKW gilt das Obligationenrecht ohne Einschränkungen. Das gesamte Aktionariat, auch der Kanton Bern, untersteht damit den Vorschriften des Obligationenrechts. 

Ja, die BKW darf neben dem Monopolgeschäft auch am Markt tätig sein. Sie tut dies sowohl in der Schweiz als auch international. 2025 besteht sie aus einem wachsenden Netzwerk aus über 12’000 Mitarbeitenden in 140 Unternehmen an 109 Produktionsstandorten in der Schweiz und in Europa. 


Wie für alle Firmen in der Schweiz gilt auch für sie das Prinzip der Wirtschaftsfreiheit. Mit der formellen Teilmarktöffnung 2009 wurden Stromversorger wie die BKW auch im Markt für grosse Endkunden dem freien Wettbewerb ausgesetzt. 


Der Gesetzgeber verlangt jedoch, dass der Monopol- und Wettbewerbsbereich kalkulatorisch klar voneinander getrennt werden (sogenanntes Unbundling). Quersubventionen zwischen den beiden Bereichen sind rechtlich unzulässig. Ebenso dürfen keine Informationen (beispielsweise Daten der Kundinnen und Kunden) aus dem Monopol für den Wettbewerbsbereich verwendet werden. Dies ist unter anderem im Stromversorgungsgesetz geregelt. Die BKW wird diesen Entflechtungsanforderungen gerecht. 
 

Die BKW ist seit 2003 eine börsenkotierte und privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft. Als solche handelt sie unternehmerisch und strebt nach Gewinn. Die Wirtschaftsfreiheit gilt für alle Unternehmen, auch für solche in staatlichem oder kantonalem Mehrheitsbesitz. Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen ist rechtlich zulässig, üblich und aus ökonomischer Sicht sogar erwünscht.

Die BKW hat sich zu einem erfolgreichen Energie- und Infrastrukturunternehmen weiterentwickelt und schafft dadurch Mehrwert für das Aktionariat, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende. Der Kanton Bern hat diese Strategie mehrfach bestätigt.
 

Nein. Ein Unternehmen, welches neben seinen Tätigkeiten im regulierten Bereich auch am Markt agiert, ist den gleichen Regeln unterstellt wie andere Unternehmen und darf nicht von besonderen Vorteilen profitieren. Quersubventionen zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereich sind gemäss dem Kartellgesetz verboten.

Im Stromversorgungsgesetz (StromVG) existiert zudem ein explizites Quersubventionsverbot zwischen den regulierten Netzen und anderen Geschäftsbereichen. Das Stromversorgungsgesetz legt Regeln für diese Trennung zwischen Wettbewerb- und Monopolbereich (Unbundling) fest. Die BKW wird diesen Anforderungen gerecht.
 

Nein. Im Netzgeschäft handelt es sich nicht um ein Preismonopol, sondern um ein natürliches Monopol. Das Geschäft ist hoch reguliert und Kundinnen und Kunden zahlen regulatorisch festgelegte Betriebs- und Kapitalkosten sowie eine marginale, vom Bundesrat nach international anerkannten Richtlinien festgelegte Verzinsung auf das investierte Kapital. Es kann keine Gewinnabschöpfung stattfinden. Die BKW kann keine Preise durchsetzen und damit auch keine Monopolrente erzielen.

Eine Aufspaltung der BKW Gruppe wurde im Kanton Bern aufgrund eines vergangenen politischen Vorstosses diskutiert. Wie ein vom Regierungsrat publizierter Bericht zeigt, würde eine politisch erzwungene Aufspaltung zu erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Risiken führen. Ein solcher Schritt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauensverlust sowie massive Kursverluste an der Börse zur Folge. Die bisherige Unternehmensstrategie mit den drei Geschäftsbereichen Energy Solutions, Power Grid und Infrastructure & Buildings funktioniert: seit 2013 konnte die BKW so ihren Aktienwert deutlich steigern und die kontinuierlich an das Aktionariat ausgeschütteten Dividenden erhöhen.