Welche Position hat die BKW zum geplanten Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU?
Die BKW unterstützt den Abschluss eines Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Ein Stromabkommen bringt der Schweiz mehr Versorgungssicherheit und mehr Innovationen im Strommarkt. Das Stromnetz der Schweiz ist technisch bereits heute sehr stark ins europäische Stromnetz integriert. Mit einem Stromabkommen erhält diese technische Integration auch eine langfristig stabile rechtliche Grundlage. Gleichzeitig bleibt die Grundversorgung für private Kundinnen und Kunden erhalten. Detailliert zur Vorlage Stellung nehmen wird die BKW im Rahmen der gestarteten Vernehmlassung. Diese dauert bis am 31. Oktober 2025.
Was sind die Argumente der BKW für ein solches Stromabkommen?
Ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU verbessert die Versorgungssicherheit der Schweiz erheblich. Mit einem Stromabkommen ist die Schweiz vollständig ins europäische Stromnetz integriert, was die Stabilität des Netzes erhöht. Zudem sichert ein solches Abkommen die notwendigen Kapazitäten für Stromimporte in die Schweiz – gerade auch während der Wintermonate, in denen die Schweiz auf Importe angewiesen ist. So hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) deutlich gemacht, dass die Schweiz in Zukunft ohne ein Stromabkommen wesentlich grössere Reservekraftwerke braucht als mit einem solchen Abkommen. Das Stromabkommen ermöglicht somit eine zuverlässige und wirtschaftliche Stromversorgung für die Schweiz.
Die mit einem Stromabkommen verbundene vollständige Marktöffnung ermöglicht allen Konsumentinnen und Konsumenten, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Ein wettbewerbsorientierter Markt begünstigt zudem die Innovation sowie die effiziente Integration der erneuerbaren Energien ins Gesamtsystem.
Welche Auswirkungen hat das Stromabkommen für die privaten Kunden, die heute ihren Strom über die gesetzlich regulierte Grundversorgung beziehen müssen?
Das Stromabkommen und die damit einhergehende Strommarktöffnung führen nicht zu einer Abschaffung der Grundversorgung. Diese wird weiterhin all jenen Haushalten und kleinen Unternehmen (Verbrauch < 50 MWh pro Jahr) offenstehen, welche dies wünschen. Auch eine Rückkehr in die Grundversorgung ist möglich. Damit haben alle Kundinnen und Kunden die Wahlfreiheit zwischen dem freien Markt mit seinen Chancen und Risiken sowie einer regulierten Grundversorgung.
Was sind die Nachteile, wenn es auch in Zukunft kein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU geben sollte?
Ohne ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Strombereich besteht die Gefahr, dass die Schweiz zunehmend von Gremien, Handelsplattformen und Koordinationsmassnahmen für einen sicheren Netzbetrieb ausgeschlossen wird. Die Folge davon sind potenziell reduzierte Importkapazitäten und zunehmende ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit, die Netz- und Systemstabilität und wirkt sich negativ auf den wirtschaftlichen Betrieb von inländischen Erzeugungsanlagen und somit auch auf die Volkswirtschaft aus. Zudem sind die Kosten hoch, wenn die Schweiz wegen eines fehlenden Stromabkommens zusätzliche Reservekapazitäten aufbauen muss.
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