Ausnahmezustand ist kein Geschäftsmodell
Das FiREG wurde in einer historischen Ausnahmesituation geschaffen, um Liquiditätsengpässe infolge extremer Marktverwerfungen an der Strombörse abzufedern. Heute sind jedoch viele der damaligen Risiken bereits adressiert – durch:
- verbesserte Risikomodelle und ein gestärktes Liquiditätsmanagement der Unternehmen,
- neue regulatorische Grundlagen wie das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE),
- marktweite Anpassungen von Clearing- und Börsenregeln.
Was ist überhaupt das FiREG?
FiREG = Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft
- Einführung: 2022 als befristetes Kriseninstrument
- Zweck: Staatliche Liquiditätshilfen («Rettungsschirm») zur Sicherstellung der Stromversorgung
- Wann greift es? Bei akuter Liquiditätsnot eines systemkritischen Stromunternehmens
- Instrument: Subsidiäre Bundesdarlehen gegen Gebühr
- Überwachung: Unternehmen liefern u.a. Liquiditätsreportings, die ElCom überwacht laufend die Lage
- Aktuelle Diskussion: Verlängerung bis 2031 (statt ursprünglich bis Ende 2026)
Verantwortung statt Dauerlösung
Ein Notfallinstrument lebt von seiner Befristung und seiner klaren Zweckbindung. Eine unangemessene Verlängerung birgt das Risiko, dass aus einem reinen Sicherungsmechanismus eine implizite Staatsgarantie wird – mit potenziellen Verzerrungen im Wettbewerb und erhöhten Kosten für Unternehmen und Volkswirtschaft.
Auch in der bisherigen parlamentarischen Debatte wurde dieses Risiko betont: Während eine knappe Kommissionsmehrheit bereit ist, über eine Verlängerung zu diskutieren, weisen kritische Stimmen darauf hin, dass die Unternehmen ausreichend Zeit gehabt hätten, ihre Vorsorge zu stärken.
Wenn Vorsorge zum Nachteil wird
Ein besonders kritischer Punkt ist die Bereitstellungspauschale: Unternehmen zahlen für den Rettungsschirm – unabhängig davon, ob sie ihn beanspruchen. Das führt zwangsläufig zu einem Wettbewerbsproblem:
- Unternehmen mit solider Liquiditätsvorsorge tragen zusätzliche Kosten.
- Marktbasierte Absicherungen werden faktisch doppelt belastet.
- Staatliche Garantien können die Wettbewerbssituation verzerren.
Sicherheit entsteht durch robuste Märkte – nicht durch Dauerkredite
Versorgungssicherheit basiert nicht auf einem dauerhaft bereitstehenden Staatskredit, sondern auf robusten Märkten, Diversifikation, internationaler Vernetzung und klaren regulatorischen Leitplanken. Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiemärkten (BATE) bestehen bereits wirkungsvolle Instrumente zur Marktaufsicht und zur Stärkung der Transparenz. Die im FiREG enthaltenen Informationspflichten können weitergeführt werden – jedoch ohne die Fehlanreize, die mit einer verlängerten staatliche Liquiditätsgarantie einhergehen.
Wer Vorsorge stärkt, braucht keinen Rettungsschirm
Die BKW hat den Rettungsschirm von Beginn an abgelehnt und ihn nie beansprucht. Entsprechend lehnt sie die Verlängerung ebenfalls ab. Das Gesetz sollte wie vorgesehen Ende 2026 auslaufen. Die Strombranche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt braucht es politische Entscheidungen mit Verantwortung und Mass.
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