Rettungsschirm: Kriseninstrument darf keine Dauerlösung werden

Der Bund spannte 2022 mit dem Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, kurz FiREG, einen Rettungsschirm als Notinstrument. Die Lage an den Energiemärkten hat sich seither beruhigt, und die systemkritischen Energieunternehmen haben ihre Risiko- und Liquiditätsvorsorge deutlich gestärkt. Dennoch schlägt der Bundesrat vor, FiREG bis Ende 2031 zu verlängern. Für die BKW ist klar: Ein Kriseninstrument darf keine Dauerlösung sein.

Ausnahmezustand ist kein Geschäftsmodell

Das FiREG wurde in einer historischen Ausnahmesituation geschaffen, um Liquiditätsengpässe infolge extremer Marktverwerfungen an der Strombörse abzufedern. Heute sind jedoch viele der damaligen Risiken bereits adressiert – durch:

  • verbesserte Risikomodelle und ein gestärktes Liquiditätsmanagement der Unternehmen,
  • neue regulatorische Grundlagen wie das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE),
  • marktweite Anpassungen von Clearing- und Börsenregeln.
Ein Mann sitzt im dunklen Tradingfloor der BKW vor sechs grossen Bildschirmen. Darauf sind verschiedene Grafiken und Tabellen abgebildet.
Der Bundesrat will den 2022 geschaffenen Rettungsschirm bis 2031 verlängern.

Was ist überhaupt das FiREG?

FiREG = Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft

  • Einführung: 2022 als befristetes Kriseninstrument
  • Zweck: Staatliche Liquiditätshilfen («Rettungsschirm») zur Sicherstellung der Stromversorgung
  • Wann greift es? Bei akuter Liquiditätsnot eines systemkritischen Stromunternehmens
  • Instrument: Subsidiäre Bundesdarlehen gegen Gebühr
  • Überwachung: Unternehmen liefern u.a. Liquiditätsreportings, die ElCom überwacht laufend die Lage
  • Aktuelle Diskussion: Verlängerung bis 2031 (statt ursprünglich bis Ende 2026)
     

Verantwortung statt Dauerlösung

Ein Notfallinstrument lebt von seiner Befristung und seiner klaren Zweckbindung. Eine unangemessene Verlängerung birgt das Risiko, dass aus einem reinen Sicherungsmechanismus eine implizite Staatsgarantie wird – mit potenziellen Verzerrungen im Wettbewerb und erhöhten Kosten für Unternehmen und Volkswirtschaft.

Auch in der bisherigen parlamentarischen Debatte wurde dieses Risiko betont: Während eine knappe Kommissionsmehrheit bereit ist, über eine Verlängerung zu diskutieren, weisen kritische Stimmen darauf hin, dass die Unternehmen ausreichend Zeit gehabt hätten, ihre Vorsorge zu stärken.

Verschiedene Stromleitungen, die über grüne Wiesen und Wälder führen.
Die Stromversorgung der Schweiz basiert auf einem funktionierenden Markt.

Wenn Vorsorge zum Nachteil wird

Ein besonders kritischer Punkt ist die Bereitstellungspauschale: Unternehmen zahlen für den Rettungsschirm – unabhängig davon, ob sie ihn beanspruchen. Das führt zwangsläufig zu einem Wettbewerbsproblem:

  • Unternehmen mit solider Liquiditätsvorsorge tragen zusätzliche Kosten.
  • Marktbasierte Absicherungen werden faktisch doppelt belastet.
  • Staatliche Garantien können die Wettbewerbssituation verzerren. 
     

Sicherheit entsteht durch robuste Märkte – nicht durch Dauerkredite

Versorgungssicherheit basiert nicht auf einem dauerhaft bereitstehenden Staatskredit, sondern auf robusten Märkten, Diversifikation, internationaler Vernetzung und klaren regulatorischen Leitplanken. Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiemärkten (BATE) bestehen bereits wirkungsvolle Instrumente zur Marktaufsicht und zur Stärkung der Transparenz. Die im FiREG enthaltenen Informationspflichten können weitergeführt werden – jedoch ohne die Fehlanreize, die mit einer verlängerten staatliche Liquiditätsgarantie einhergehen. 

Auf einem Computerbildschirm sind viele Zahlen abgebildet, einige sind rot oder grün hinterlegt. Eine Hand hält einen Kugelschreiber, der auf den Bilschirm zeigt.
Die BKW verfolgt seit Jahren eine konsequent vorsichtige Risikopolitik und sieht Risikomanagement darum als Kern unternehmerischer Verantwortung.

Wer Vorsorge stärkt, braucht keinen Rettungsschirm

Die BKW hat den Rettungsschirm von Beginn an abgelehnt und ihn nie beansprucht. Entsprechend lehnt sie die Verlängerung ebenfalls ab. Das Gesetz sollte wie vorgesehen Ende 2026 auslaufen. Die Strombranche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt braucht es politische Entscheidungen mit Verantwortung und Mass.

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