Ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist essenziell
Die Schweiz ist zwar physikalisch und geographisch eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden, hat jedoch kein rechtlich geregeltes Stromabkommen mit der EU. Dies verursacht zahlreiche Hindernisse für die Schweiz. So werden Schweizer Akteure zunehmend von Handelsplattformen und Koordinationsmassnahmen für einen sicheren Systembetrieb der EU ausgeschlossen. Dies wiederum führt potenziell zu reduzierten und unsicheren Importkapazitäten und einem Anstieg ungeplanter Stromflüsse über die Schweiz, was die nationale Netz- und Systemstabilität sowie die Versorgungssicherheit gefährdet. Zusätzlich wirkt sich dieser Ausschluss negativ auf den effizienten Betrieb inländischer Erzeugungsanlagen und somit auch auf die Volkswirtschaft aus.
Das Fehlen eines Abkommens erschwert ausserdem den Marktzugang generell und birgt die Gefahr eines Ausschlusses von Kurzfristmärkten und benachbarten Kapazitätsmärkten. Um die Versorgungssicherheit effektiv und wirtschaftlich sinnvoll zu gewährleisten, spricht sich die BKW deshalb klar für eine geregelte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union aus.

Die vollständige Strommarktöffnung schafft Effizienz und Transparenz
Die neuen Bilateralen Verträge sollten ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU beinhalten. Voraussetzung für das Abkommen ist die vollständige Strommarktöffnung innerhalb der Schweiz. In der Europäischen Union ist diese bereits seit 2007 vollzogen. In der Schweiz wurde die erste Etappe der Öffnung erfolgreich umgesetzt; seit 2009 können Grossverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100’000 kWh aus der Grundversorgung in den freien Markt wechseln und dort ihren Stromlieferanten wählen. Die ursprünglich für 2014 geplante zweite Etappe der Öffnung des restlichen Schweizer Marktes wurde bis heute nicht verwirklicht, muss aber spätestens nach Abschluss des Stromabkommens umgesetzt werden.
Die BKW befürwortet die vollständige Öffnung des Strommarkts. Die Marktöffnung ist Treiberin für Innovation und Effizienz und schafft Wahlfreiheit und mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden. Mit einem Stromabkommen hätten neben Grossverbrauchern neu auch Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen.

Die Weiterführung der Grundversorgung wird begrüsst
Die Weiterführung der Grundversorgung wird mit einem Stromabkommen und der damit einhergehenden Strommarktöffnung auch in Zukunft möglich sein. Die Vorgaben der EU lassen der Schweiz viel Raum bezüglich ihrer zukünftigen Ausgestaltung. Beispiele aus dem europäischen Markt zeigen, dass sie mit ganz unterschiedlichen Preismodellen weitergeführt wird. Die BKW setzt sich für die Erhaltung der Grundversorgung für kleine Stromverbraucherinnen und –verbraucher ein. Auch eine Rückkehr aus dem freien Markt in die Grundversorgung soll unter Einhaltung von Fristen möglich sein.

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Häufig gestellte Fragen
Die BKW erachtet ein Stromabkommen mit der EU als essenziell für eine sichere und effiziente Stromversorgung. Die rechtliche Regelung der Beziehung ermöglicht die gesicherte Teilnahme der Schweiz an europäischen Gremien, Handelsplattformen und Koordinationsmassnahmen für einen sicheren Systembetrieb. Diese Teilnahme ist die Grundlage für die Schaffung von versorgungsrelevanten Importkapazitäten. Auch die durch ein Abkommen ermöglichte Reduktion von bestehenden Handelshemmnissen trägt zur Versorgungssicherheit bei. Zusätzlich wäre die Schweiz besser über Stromflüsse durch das nationale Übertragungsnetz informiert, was ein wichtiger Baustein für die Garantie von Netz- und Systemstabilität ist.
Um ein Stromabkommen zu beschliessen, setzt die EU voraus, dass die Schweiz ihren Strommarkt vollständig öffnet. Die Vorgaben der Europäischen Union lassen der Schweiz jedoch viel Gestaltungsspielraum für die Weiterführung der Grundversorgung. Beispiele aus der EU zeigen, dass diverse Mitgliedstaaten die Grundversorgung weiterführen. Haushalte und Unternehmen unter einer gewissen Verbrauchsschwelle haben die Wahl, ob sie weiterhin in der Grundversorgung bleiben oder im freien Markt ihren Stromanbieter frei wählen möchten. Auch eine Rückkehr in die Grundversorgung kann ermöglicht werden. Diese Möglichkeit erhält breite Unterstützung, auch von der BKW.
Um ein Stromabkommen zu beschliessen, setzt die EU voraus, dass die Schweiz ihren Strommarkt vollständig öffnet. Die Vorgaben der Europäischen Union lassen der Schweiz jedoch viel Gestaltungsspielraum für die Weiterführung der Grundversorgung. Beispiele aus der EU zeigen, dass diverse Mitgliedstaaten die Grundversorgung weiterführen. Haushalte und Unternehmen unter einer gewissen Verbrauchsschwelle haben die Wahl, ob sie weiterhin in der Grundversorgung bleiben oder im freien Markt ihren Stromanbieter frei wählen möchten. Auch eine Rückkehr in die Grundversorgung kann ermöglicht werden. Diese Möglichkeit erhält breite Unterstützung, auch von der BKW.
Die BKW hat die vollständige Strommarktöffnung stets als richtigen und wichtigen Schritt hin zu mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb begrüsst. Mit der Öffnung können alle Kundinnen und Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Grösse des Marktes und die hohe Anzahl potenzieller Anbieter lassen einen verstärkten Wettbewerb erwarten. Die BKW wertet dies als Vorteil für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Sie geht davon aus, dass die Marktöffnung nicht nur die Wahlfreiheit ermöglichen, sondern auch die Transparenz und Vergleichbarkeit für Kundinnen und Kunden erhöhen wird. Ein vollständig liberalisierter Markt begünstigt zudem die Innovation sowie die bessere Integration der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.