Strom mit Nachbarn teilen

An sonnigen Tagen kann es vorkommen, dass eine Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als der:die Produzent:in selbst nutzen kann. Was passiert mit diesem überschüssig produzierten Strom? Statt den Strom nur ins Netz rückzuspeisen, kann er auch mit Nachbarn geteilt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Modelle Ihnen dafür zur Verfügung stehen – und wie Sie profitieren können.

Solarstrom lokal teilen: Was bedeutet das?

Dezentrale Stromerzeugung und lokale Nutzung sind zentrale Elemente der Energiewende. Der Begriff «Eigenverbrauch» beschreibt dabei die Situation, wenn lokal erzeugter Strom direkt vor Ort genutzt wird, ohne ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden.

Produziert ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Solarstrom und nutzt diesen selbst, spricht man also vom klassischen Eigenverbrauch. Wird dabei aber mehr Strom produziert als benötigt, kann der Eigenverbrauch auf mehrere Wohnungen oder Häuser ausgeweitet werden. Bei einem solchen (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (v)ZEV wird die ganze Gemeinschaft zu einer Endverbraucherin. Diese erhält von der BKW eine gemeinsame Abrechnung für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sowie für die Einspeisung des überschüssigen Stroms.

Der Stromverbrauch der einzelnen (v)ZEV-Teilnehmenden und ihr Anteil an der Rechnung der BKW werden innerhalb des Zusammenschlusses durch den (v)ZEV abgerechnet. Dezentrale Produzenten:innen in einem (v)ZEV können ihren Strom dabei direkt an die Teilnehmenden verkaufen, ohne dass Kosten für die Netznutzung anfallen. Bei einer optimalen Abstimmung von Verbrauch und Produktion des lokal erzeugten Stroms bedeutet das in der Regel günstigere Stromkosten.

3 Gründe, warum sich das Teilen von Solarstrom lohnt

  • Wirtschaftliche Vorteile
    Höhere Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage durch höheren Eigenverbrauch sowie attraktive Strompreise für die Teilnehmenden durch Wegfall der Netznutzung beim Eigenverbrauch. 

  • Ökologische Aspekte
    Förderung erneuerbarer Energien im direkten Umfeld und Unterstützung der Energiewende.

  • Gemeinschaftliche Dimensionen
    Stärkung des lokalen Zusammenhalts sowie gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen.

Lokal produzierten Solarstrom direkt vor Ort nutzen: Dafür gibt es drei unterschiedliche Modelle

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) tun sich mehrere Parteien in einem Gebäude zusammen und gelten gegenüber dem Stromanbieter gemeinsam als ein einziger Kunde.

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) funktioniert ähnlich. Die Teilnehmenden nutzen die bestehende Netzinfrastruktur, tauschen den Strom jedoch virtuell über intelligente Messsysteme aus. 

Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geht noch einen Schritt weiter: Hier können ganze Quartiere oder Gemeinden ihren Strom untereinander austauschen. Dafür gelten zusätzliche gesetzliche Regeln.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede der drei Modelle auf einen Blick.
 

 Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
In KürzeFür alle unter einem DachFür alle unter einem Dach und in benachbarten GebäudenFür das ganze Quartier oder in der Gemeinde 
Vertragsverhältnisse(v)ZEV-Betreibende versorgen die (v)ZEV-Teilnehmenden mit lokal produziertem Strom. (v)ZEV-Teilnehmende sind nicht mehr direkt Kunden der BKW.LEG-Betreibende versorgen LEG-Teilnehmende nur mit dem Strom aus der LEG. Der restliche Strom wird von der BKW geliefert. LEG-Teilnehmende bleiben Kundinnen der BKW.
Netztarife, Abgaben und NetznutzungKeine Netztarife und Abgaben für intern ausgetauschten Strom. Rabatt auf die Netznutzung von 20% oder 40% für den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom. Keine Reduktion der Abgaben. Das öffentliche Stromnetz wird für den in der LEG ausgetauschten Strom genutzt. 
AbrechnungDie (v)ZEV-Ansprechpersonen sind verantwortlich für Abrechnung und Inkasso innerhalb der Gemeinschaft. Sie stellen die Gesamtkosten den (v)ZEV-Teilnehmenden in Rechnung. Die BKW stellt den (v)ZEV-Ansprechpersonen die Daten für den Bezug des Netzstroms und für die Messung zur Verfügung.Die LEG-Betreibenden oder deren Abrechnungsdienstleister stellen den Teilnehmenden eine Rechnung für den aus der LEG bezogenen Strom und für die Dienstleistungskosten. Die BKW stellt den LEG-Teilnehmenden eine Rechnung für den von der BKW bezogenen Strom sowie für die rabattierten Netznutzungskosten. 
Messdaten Der Hauptzähler des gesamten ZEV wird von der BKW gestellt. Privatzähler werden für die Abrechnung innerhalb des ZEV benötigt. Die Messinfrastruktur (Smart Meter) wird von der BKW zur Verfügung gestellt. Dafür wird ab 2026 ein Messtarif in Rechnung gestellt. Die Messdaten werden der Ansprechperson/Betreiberin zur Verfügung gestellt. 
Vorteile für Kundinnen- Erhöhter Eigenverbrauch
- Keine Netznutzung für den innerhalb des ZEV ausgetauschten Strom
 
- Alle Vorteile des ZEV
- Keine privaten Leitungen und Zähler nötig 
- Grösserer Kreis der möglichen Teilnehmenden
 
- Grössere geografische Ausdehnung 
- Rabatt auf Netznutzung

Die BKW unterstützt bei allgemeinen Fragen, bietet jedoch keine individuelle Beratung zu einzelnen Modellen an.   

lokalerstrom.ch: die Informationsplattform für lokale Strommodelle

lokalerstrom.ch: die Informationsplattform für lokale Strommodelle

Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle und wie gründe ich diese? Hier finden Sie neutrale und aktuelle Informationen sowie Vorlagen und Tools zur Gründung und für die Abrechnung.

Welche Alternativen habe ich für meinen überschüssigen Solarstrom?

Wenn Sie Ihren überschüssigen Strom nicht mit Ihren Nachbarn teilen möchten, haben Sie folgende Alternativen: 

  1. Eigenverbrauch optimieren: Entweder Sie erhöhen Ihren eigenen Eigenverbrauch, indem Sie Ihre Verbraucher (z.B. Boiler, Abwaschmaschine oder Ladestation) im Tagesverlauf dann einplanen, wenn am meisten Strom produziert wird.
  2. Ins öffentliche Netz einspeisen: Oder Sie speisen den Strom ins öffentliche Stromnetz ein und geben ihn an die BKW (Rückliefervergütung) oder an einen anderen Marktakteur ab.

Häufig gestellte Fragen

Eigenverbrauch heisst, dass lokal produzierte Energie ohne Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes lokal verbraucht wird.

Ein einfaches Beispiel für Eigenverbrauch ist das Einfamilienhaus, das eine PV-Anlage auf dem Dach hat und nur den Strom in das Verteilnetz zurückspeist, der nicht im Haus verbraucht wird. 

Für den Eigenverbrauch fallen keine Netznutzungstarife an. D.h. für die Energiemenge, die im Eigenverbrauch konsumiert wird, zahlen Verbraucher:innen nur die Energie (über einen privaten Tarif oder ihre Investitionen in eine eigene PV-Anlage).

In einem ZEV werden für die interne Messung und Abrechnung Privatzähler verwendet, nur die Messung am (Haus-)Anschlusspunkt und von grösseren PV-Anlagen kommt von der BKW.

Im einem vZEV werden die Produktionsanlagen und Verbrauchsstätten mit BKW Zählern ausgestattet (d.h. bei bestehenden Gebäuden werden die heutigen Zähler durch Smart Meter ersetzt) und die Daten für die interne Abrechnung von der BKW an die vZEV-Ansprechperson für die interne Abrechnung geliefert. Die Abrechnung des vZEV gegenüber der BKW erfolgt über einen virtuellen Zähler.

Je nach Anschlusssituation ist es auch möglich die Anschlussleitungen zur Gründung von vZEV zu nutzen. 

Ja, der vZEV wie auch der ZEV haftet gesamtschuldnerisch.

Die BKW als Verteilnetzbetreiberin kann gemäss den rechtlichen Vorgaben diese Leistungen nicht anbieten und darf eigene Dienstleistungen bei Anfragen auch nicht bewerben. 

Dienstleister:innen zur Abwicklung von (v)ZEV oder LEG-Abrechnungen können über eine einfache Suche im Internet gefunden werden.

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