Netzdienliche Einspeiseregelung

Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es einfach umsetzbare Massnahmen, die helfen das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen. Die netzdienliche Einspeiseregelung ist so eine Massnahme. 

Die Massnahme

Die netzdienliche Einspeiseregelung sieht vor, dass PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 neu ans Netz angeschlossen werden, maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeisen. Bei Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 ans Netz angeschlossen wurden, muss diese Regelung umgesetzt werden, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird. 

Worum geht es? Was müssen Fachpartner und Kunden wissen?

Damit der Solarausbau weitergehen kann, braucht es einfach umsetzbare Lösungen, um das bestehende Stromnetz effizienter zu nutzen und Platz im Netz für neue PV-Anlagen zu schaffen. Zudem sollen unnötige Netzbaukosten reduziert oder vermieden werden.

Das neue Stromgesetz tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Es enthält geeignete Massnahmen für die Umsetzung. Dazu gehört die netzdienliche Einspeiseregelung, auch bekannt als «Peak Shaving».

Die Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche erarbeitet und werden von allen relevanten Verbänden mitgetragen und gemeinsam unterstützt – insbesondere auch vom schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar). 

Obenstehender Film und die folgende Broschüre erklären die Massnahme und fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen. 

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Regelung wird ab 2026 bei allen PV-Anlagen umgesetzt, die einen neuen Wechselrichter in Betrieb nehmen. 

Betroffen sind: 

  • Neue Anlagen, bei welchen das Anschlussgesuch (TAG) ab dem 1. Januar 2026 eingeht.
  • Bestehende Anlagen, wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird.*​

Ausgenommen sind:

  • Solaranlagen, die höher als 1’200 m ü. M. liegen. Hier kann der Netzbetreiber anlagenspezifische Limitierungen einfordern.
  • Kleine Solaranlagen mit weniger als 800 Watt Leistung, sogenannte Balkonkraftwerke.

* Ein Wechselrichter wird erst dann ausgetauscht, wenn er das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat oder wenn die PV-Anlage vergrössert wird. Ein Austausch des Wechselrichters muss von einem zertifizierten Elektroinstallateur oder Solarteur durchgeführt werden. 

Die wichtigsten Vorschriften

  • Die netzdienliche Einspeiseregelung sieht vor, dass eine PV-Anlage maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeist.
  • Die Massnahme ist verpflichtend.
  • Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung ist jederzeit uneingeschränkt möglich.
  • Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz, also am Anschlusspunkt.
  • Allfällige Produktionsverluste werden nicht entschädigt.
  • Der Produktionsverlust darf höchstens drei Prozent der Jahresproduktion betragen. In den meisten Fällen ist der mögliche Produktionsverlust bedeutend geringer als ein Prozent der Jahresproduktion.

Dieser Rahmen ist im Stromgesetz (StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vorgesehen. 

Welche Umsetzungsvarianten gibt es?

Die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch und die Zwischenspeicherung sind jederzeit uneingeschränkt möglich. Somit gibt es zwei Umsetzungsvarianten, die auch in folgender Broschüre zusammengefasst sind: Broschüre: Netzdienliche Einspeiseregelung – Was Anlagenbesitzerinnen wissen müssen

Variante 1: Optimierung des Eigenverbrauchs

  • Die dynamische Optimierung des Eigenverbrauchs übernimmt ein Energiemanagementsystem (EMS).
  • Der Eigenverbrauch umfasst auch die Zwischenspeicherung und kann zum Beispiel durch einen Boiler, eine Ladestation oder einen Batteriespeicher erfolgen.
  • Das EMS stellt sicher, dass der Strom, der mit mehr als 70 Prozent der Modulleistung produziert wird, für den Eigenverbrauch genutzt wird und nicht ins Netz eingespeist wird.
  • Wer den eigenen Solarstrom intelligent steuert und selbst vor Ort verbraucht, kann nach wie vor den gesamten produzierten Strom nutzen. Mit optimiertem Eigenverbrauch können Produktionsverluste also komplett vermieden oder weiter reduziert werden.
  • Gut zu wissen: Damit ein EMS den Eigenverbrauch optimieren kann, braucht das EMS eine Messung. Diese Messung kann entweder über einen dafür vorgesehenen, privaten Stromzähler erfolgen oder über die so genannte Kundenschnittstelle am Stromzähler des Netzbetreibers.

Variante 2: Ohne Optimierung, per Limitierung der Produktion

  • Bei dieser Umsetzungsvariante wird die Stromproduktion der Solaranlage fix limitiert.
  • Die Limitierung wird durch eine Einstellung am Wechselrichter vorgenommen.
  • Mit dieser Umsetzungsvariante fällt der Produktionsverlust sehr gering aus. In den meisten Fällen gehen bedeutend weniger als ein Prozent der Jahresproduktion verloren. 

Häufige Fragen zur netzdienlichen Einspeiseregelung

Abbildung 1: Produktionsprofil einer typischen Solaranlage in der Schweiz (Ost-West mit 6° Neigung, DC-Nennleistung auf 100% normalisiert) und die berechneten Produktionsverluste bei verschiedenen Limitierungsgrenzen.*

Wenn eine PV-Anlage ohne Eigenverbrauch – das heisst ohne angeschlossene Verbrauchsanlagen oder Speicher - maximal 70 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen darf, dann führt dies faktisch zu einer Begrenzung der Stromproduktion der Anlage. Es kommt zu einem geringen Produktionsverlust. 

Das Gesetz schreibt vor, dass höchstens drei Prozent der Jahresproduktion verloren gehen dürfen. In der Realität wird der Verlust an Energie bei den meisten Anlagen bedeutend unter einem Prozent liegen. Das zeigen diverse Analysen. Hier zum Beispiel eine Studie der Berner Fachhochschule und Groupe-E.

Der Produktionsverlust bei einer PV-Anlage ohne Eigenverbrauch fällt mit einer begrenzten Einspeiseleistung von 70 Prozent nur sehr gering aus. Das liegt primär an den hiesigen Wetterbedingungen. Eine PV-Anlage in der Schweiz produziert nur an wenigen Stunden im Jahr Strom mit mehr als 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung. Fast immer liegt die Leistung unter 70 Prozent - in diesen Stunden ändert sich nichts. 

Die Leistung einer PV-Anlage zeigt, wie viel Strom sie auf einmal produzieren kann. Obenstehende «Abbildung 1» zeigt, dass eine typische PV-Anlage in der Schweiz während seltener Leistungsspitzen viel Strom auf einmal produzieren kann. Ebenso zeigt «Abbildung 1» jedoch, dass diese Spitzen selten auftreten und somit insgesamt nur einen geringen Beitrag zum Gesamtertrag leisten.

Wichtig: Die Regelung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Wer den Strom seiner PV-Anlage selbst verbrauchen und/oder speichern kann, der kann einen allfälligen Produktionsverlust weiter reduzieren oder sogar eliminieren und weiterhin den gesamten produzierten Strom nutzen.

*Bildquelle: P. Cuony et al, Bulletin.ch, 09.12.2024, Ohne Leistungsregelung von PV geht es nicht - Systembetrachtungen für den Solarstromausbau

Ja. Auch künftig wird es nötig sein, die Netzinfrastruktur zu verstärken und auszubauen. Die netzdienliche Einspeiseregelung reduziert diesen Ausbaubedarf jedoch und senkt damit die Kosten, was letztlich allen zugutekommt. Deshalb ist die Massnahme ein wichtiges und nötiges Element, um zu ermöglichen, dass der Solarausbau und der Netzumbau parallel laufen können. So kommen wir mit der Energiewende schneller und effizienter vorwärts.

Ja. Die netzdienliche Einspeiseregelung bezieht sich auf die Einspeisung ins Netz am Anschlusspunkt und gilt somit für alle PV-Anlagen, egal welches örtliche Verbrauchsmodell mit der Anlage verbunden ist. Konkret gilt die netzdienliche Einspeiseregelung also auch für PV-Anlagen, die mit lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder der virtuellen Variante für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) verbunden sind.