Stromnetz anschliessen oder ausbauen
Beim Bau eines neuen Gebäudes gehört der Anschluss ans Stromnetz zu den regulären Bauarbeiten. Aber was ist, wenn Sie bereits ein Gebäude besitzen und zum Beispiel eine neue Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Ladestation installieren möchten? In solchen Fällen sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob die bestehende Anschlusskapazität ausreicht.
Anschlusskapazität im Kundenportal überprüfen
Die BKW ist dafür verantwortlich, das Verteilnetz so auszubauen, dass Ihr Gebäude daran angeschlossen werden kann. Sind Sie unsicher, ob Sie sich im Versorgungsgebiet der BKW befinden? Finden Sie es hier heraus.
Wer macht was?
Damit Ihr Gebäude an das Verteilnetz der BKW angeschlossen werden kann, arbeitet die BKW eng mit Ihnen und unseren Fachpartnern zusammen. Hier erfahren Sie, wer für welchen Schritt verantwortlich ist:
Sie als Kunde oder Kundin
- Bedarfsabklärungen: Für die Planung ist es hilfreich, Ihre Anforderungen an den Stromanschluss zu kennen: Wie hoch ist Ihr aktueller und zukünftiger Energiebedarf? Möchten Sie überschüssigen Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, ins Netz einspeisen? Planen Sie langfristig Erweiterungen wie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder andere zusätzliche Verbraucher?
- Fachpartner wählen: Spätestens für die finale Planung und die Anmeldung der geplanten Elektroinstallationen benötigen Sie die Unterstützung eines geeigneten Fachpartners als fachliche Schnittstelle zwischen Ihnen und der BKW. Hier finden Sie ein Verzeichnis von Betrieben mit Installations- und Kontrollbewilligungen.
Fachpartner
- Beratung und Gesuche einreichen: Nach der ausführlichen Beratung und der Wahl einer für Sie passenden Anlage reicht Ihr Fachpartner das Technische Anschlussgesuch (TAG) ein.
- Antrag stellen: Ihr Fachpartner füllt die erforderlichen Meldeformulare aus und beantragt die notwendigen Anschlüsse und Komponenten.
- Installation am Gebäude: Während die BKW für den Ausbau des Verteilnetzes bis zu Ihrem Gebäude verantwortlich ist, übernimmt Ihr Fachpartner die Installation innerhalb oder an Ihrem Gebäude.
Sind Sie selbst Fachpartner? Zum Bereich für Fachpartner
BKW
- Stromnetz bis zu Ihrem Gebäude führen: Innerhalb ihres Verteilnetzgebietes ist die BKW dafür verantwortlich, das Stromnetz so auszubauen, dass Ihr Gebäude daran angeschlossen werden kann.
- Betrieb und Netzsicherheit garantieren: Die BKW sorgt dafür, dass jederzeit zuverlässig Strom aus Ihrer Steckdose fliesst.
In 5 Schritten zum Netzanschluss
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Baubewilligung
Sie reichen bei der Gemeinde gemeinsam mit dem Baugesuch auch Ihr Gesuch um den Anschluss der Elektrizität ein.
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Technisches Anschlussgesuch
Wird eine Anlage mit Netzrückwirkung installiert, wird zusätzlich ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) nötig.
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Antrag via Meldeformular
Ihr Fachpartner beantragt Ihren Netzanschluss bei der BKW und bestellt die nötigen Komponenten.
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Angebot und Bestellung
Sie erhalten unser Angebot und bestätigen Ihre Bestellung mittels Formular und Unterschrift.
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Installation und Inbetriebnahme
In der Regel kann Ihre Immobilie innerhalb von wenigen Wochen nach Erhalt der unterzeichneten Netzanschluss-Bestellung an unser Netz angeschlossen werden.
Das geschieht:
Um Ihr Bauvorhaben mit Strom zu versorgen, braucht es im Rahmen Ihres Baugesuchs bei der Gemeinde das entsprechende Formular für den Netzanschluss. Dieses variiert je nach Kanton. Nach Einreichung Ihres Gesuchs prüft die BKW Ihren Antrag und gibt eine Stellungnahme zuhanden der Gemeinde ab.
Was ist Ihre Aufgabe?
Sie beauftragen Ihren Planer oder Ihre Architektin mit der Einreichung des Gesuchs um den Anschluss der Elektrizität oder reichen dieses selbst ein.
Weitere Informationen und Unterlagen
Formular «Anschluss Elektrizität» (Kanton BE)
Formular «Anschlussgesuch für elektrische Energie» (Kantone JU, BL und SO)
Das geschieht:
Bei der Planung einer netzrelevanten Anlage wie einer Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, einem Lift oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ist ein technisches Anschlussgesuch erforderlich. In der Regel übernimmt Ihr Fachpartner die Einreichung dieses Gesuchs.
Was ist Ihre Aufgabe?
Prüfen Sie im Kundenportal, ob Sie durch Ihre geplante Anlage eine Erweiterung Ihres Netzanschlusses benötigen. Informieren Sie Ihren Fachpartner. Dieser wird ein technisches Anschlussgesuch bei der BKW stellen.
Weitere Informationen und Unterlagen
Das geschieht:
Ist Ihr neuer oder erweiterter Netzanschluss von der Gemeinde bewilligt, beantragt Ihr Fachpartner bei der BKW Ihren Netzanschluss mittels Meldeformular (Installationsanzeige). Dabei bestellt er auch die nötigen Einzelteile und Messinfrastruktur wie Zähler und Messwandler.
Was ist Ihre Aufgabe?
Studieren Sie unsere AGBs und beauftragen Sie anschliessend Ihren Fachpartner mit dem Antrag für Ihren Netzanschluss via Meldeformulare.
Weitere Informationen und Unterlagen
Für Privat- und Gewerbekunden mit Anschluss an das 0.4 kV-Netz gelten die «Werkvorschriften» sowie unsere AGBs «Netzanschluss und Netznutzung» und «Dienstleistungen».
Weitere Inhalte für Geschäftskunden
Für Industriekunden mit eigener Trafostation:
Für Energieerzeugungsanlagen > 500 kW:
Das geschieht:
Sie erhalten von der BKW ein Angebot gemäss Ihrem Antrag, inklusive Bestellformular für den Anschluss ans BKW Stromnetz.
Was ist Ihre Aufgabe?
Füllen Sie das Formular zur Netzanschlussbestellung aus, unterzeichnen Sie es und retournieren Sie es an die BKW.
Das geschieht:
Die BKW baut das Netz gemäss Ihrer Bestellung und bis zu Ihrem Gebäude aus. Ihr Fachpartner nimmt die nötige Installation an und in Ihrem Gebäude vor. Nach Abschluss der Installationsarbeiten führt Ihr Fachpartner die Schlusskontrolle durch und bestätigt durch das Ausfüllen des Sicherheitsnachweises (SiNa) die Mängelfreiheit.
Was ist Ihre Aufgabe?
Die BKW braucht eine Kopie des Sicherheitsnachweises. In der Regel wird diese direkt von Ihrem Fachpartner übermittelt. Klären Sie die Verantwortlichkeit mit Ihrem Fachpartner ab.
Was kostet mich der Netzanschluss?
Die Kosten für einen Netzanschluss setzen sich folgendermassen zusammen:
- Netzanschluss: Der sogenannte Netzanschlussbeitrag deckt einen Teil der Kosten für Ihren Netzausbau. Der Beitrag ist einmalig zu leisten und abhängig vom Kabelquerschnitt des von Ihnen bestellten Anschlusses.
- Netzkosten: Der Netzkostenbeitrag deckt einen Teil der Kosten des bestehenden Verteilnetzes und wird abhängig von der Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers erhoben. Die Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers ist der maximal zulässige Strom, den die Sicherung unter normalen Betriebsbedingungen führen kann.
- Hausanschlusskasten: Der Hausanschlusskasten wird in der Regel an der Aussenwand Ihres Gebäudes befestigt. Sowohl der Kasten als auch die Montage können bei der BKW bestellt werden.
- Zuschlag für den Hausanschlusskasten im Gebäudeinneren: Wenn Sie den Hausanschlusskasten (resp. den Anschlussüberstromunterbrecher) im Hausinneren montieren lassen möchten, wird ein Zuschlag von CHF 400.- erhoben. Der Anschlussüberstromunterbrecher ist die eingesetzte Sicherung im Hausanschlusskasten.
- Kabelabdichtelement: Das Kabelabdichtelement dichtet das Innere des Kabelschutzrohres ab und wird pauschal mit CHF 200.- verrechnet.
Beispiele | Netzanschluss [CHF] | Netzkosten [CHF] | Hausanschlusskasten [CHF] | Total exkl. MWST [CHF] |
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Einfamilienhaus mit Wärmepumpe (40 Ampère) | 5'100 | 40x150 (6'000) | 316 | 11'416* |
Kleingewerbe / Landwirtschaft (100 Ampère) | 5'100 | 100x150 (15'000) | 366 | 20'466* |
Gewerbe (160 Ampère) | 6'100 | 160x150 (24'000) | 366 | 30'466 |
*Berechnungsbeispiele gelten als Richtwert. Berechnung ohne Zuschlag für die Installation des Hausanschlusskastens im Gebäudeinnern sowie Kabelabdichtelement.
Netzanschluss-Tarife
Netzbetrieb: Was muss ich wissen?
Sobald die Arbeiten rund um Ihren Netzanschluss abgeschlossen sind, stellen wir sicher, dass der Strom zuverlässig fliesst. Für einen sicheren und effizienten Betrieb sowie einen langfristigen Unterhalt Ihres Stromanschlusses sind folgende Punkte zu beachten:
- Hausinstallationskontrolle: Die BKW ist als Netzbetreiberin gesetzlich verpflichtet, Eigentümerinnen und Eigentümer dazu aufzufordern, die elektrische Installation Ihres Gebäudes überprüfen zu lassen. Diese Kontrollen dienen Ihrer Sicherheit und helfen, potenzielle Mängel frühzeitig zu erkennen. Für eine mängelfreie Installation stellt das Kontrollunternehmen einen Sicherheitsnachweis (SiNa) aus. Weitere Infos zur Hausinstallationskontrolle.
- Abrechnung der Stromkosten: Zur Abrechnung der angefallenen Stromkosten wird Ihr Stromzähler in der Regel einmal pro Jahr oder bei einem Umzug abgelesen. Dieser Vorgang liegt in der Verantwortlichkeit der BKW. Sie müssen den Ableserinnen und Ablesern normalerweise nur den Zugang zum Zähler ermöglichen. Wurde bei Ihnen bereits ein Smart Meter installiert, entfällt das Ablesen. In einigen Fällen bitten wir Sie, den Zähler selbst abzulesen und uns den Stand zu melden. Die BKW verrechnet Ihnen dann die Kosten für Energie und Netznutzung. Weitere Infos zur Rechnung.
- Energie ins Netz einspeisen: Wenn Sie mit einer Energieerzeugungsanlage mehr Strom erzeugen, als Sie selbst verbrauchen, können Sie den überschüssig produzierten Strom ins öffentliche Netz zurückspeisen und werden dafür vergütet. Der Betrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird vierteljährlich angepasst. Mehr zur Vergütung erfahren Sie unter Rückliefervergütung.
- Notfallsteuerung: Um Stromunterbrüche und Ausfälle bestmöglich zu verhindern, ist die BKW berechtigt, die Leistung einzelner Anlagen unserer Netzanschlussnehmer vorübergehend zu begrenzen. Dieses Vorgehen nennt sich Notfallsteuerung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in den Q&A Notfallsteuerung sowie unter Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Technische Angaben zum bestehenden Netzanschluss sind online im Kundencenter my.bkw.ch einsehbar.
Sofern Sie eine verbindliche Zusicherung benötigen, ob Sie Ihre Anlage wie geplant anschliessen können, beauftragen Sie Ihren Fachpartner, bei uns ein technisches Anschlussgesuch (TAG) einzureichen. Die Antwort auf dieses Gesuch gibt Ihnen Gewissheit darüber, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage wie geplant anschliessen können oder ob das Verteilnetz vor dem Anschluss der Anlage verstärkt werden muss.
Sobald das TAG bewilligt wurde, ist die vom Fachpartner angegebene PVA-Leistung für 1 Jahr reserviert.
Der Auftraggeber (z. B. Bauunternehmung, Architekten, Baumeister, Eventveranstaltende) meldet den Anschluss an. Nach dem Ausfüllen des Antrags meldet der vom Auftraggeber ausgewählte Fachpartner den Anschluss bei der BKW definitiv an. Mehr Informationen zu Bau- und Eventstrom
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.