Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen

Planen oder besitzen Sie eine Solaranlage, die mehr Strom produziert, als Sie selbst nutzen? Mit einem Anschluss ans Stromnetz können Sie überschüssig produzierten Strom ins Netz zurückeinspeisen und erhalten Geld dafür.

Was bedeutet «Strom ins Netz einspeisen»?

Über das öffentliche Stromnetz können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur Strom beziehen, sondern unter Umständen auch einspeisen. Das bedeutet, dass überschüssig produzierter Strom allen am Netz angeschlossenen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Um die Verwaltung und Abrechnung kümmert sich die Verteilnetzbetreiberin, in unserem Fall die BKW.
 

Kann ich meine Photovoltaikanlage ohne einspeisefähigen Netzanschluss nutzen?

Je nach aktueller Anschlusskapazität muss Ihr Hausanschluss oder das Stromnetz ausgebaut werden, damit Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen können. Für den Eigenverbrauch können Sie Ihre Photovoltaikanlage jedoch direkt nach der Installation auch ohne eine Erhöhung der Anschlusskapazität nutzen. Netzbetreiberinnen wie die BKW arbeiten kontinuierlich am Ausbau des Stromnetzes, um eine spätere Einspeisung zu ermöglichen. Die aktuelle Anschlusskapazität Ihres Anschlusses können Sie über das Kundenportal my.bkw.ch prüfen.
 

Welchen Wert hat mein Strom?

Ist Ihre Photovoltaikanlage mit ausreichender Anschlusskapazität ans BKW Stromnetz angeschlossen, kann Ihr überschüssig produzierter Strom ins Netz eingespeist werden und dieser wird von der BKW zum durchschnittlichen Marktpreis vergütet. Der Preis für Ihren Strom hängt von verschiedenen Faktoren wie Saisonalität und Wetter, Brennstoffpreisen oder Preisen aus dem benachbarten Ausland ab. Deshalb wird die Vergütungshöhe von der BKW jeweils rückwirkend auf das jeweilige Quartal festgelegt. Erfahren Sie mehr zu Rückliefervergütungen.

Am wertvollsten ist Ihr Strom allerdings, wenn Sie ihn selbst nutzen.

Produzierten Strom mit den Nachbarn teilen?

Produzierten Strom mit den Nachbarn teilen?

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie auch mit Nachbarn teilen. Dafür braucht es einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Von der Anlagenplanung bis zum Einspeisen ins Stromnetz

Damit Ihre Photovoltaikanlage ans Netz der BKW angeschlossen werden kann, arbeiten die BKW, Sie als Stromproduzentin oder Stromproduzent und die Fachpartner eng zusammen. So sind die Verantwortlichkeiten verteilt:

Wenn Sie selbst lokal Strom produzieren, tragen Sie aktiv zur Energiewende bei. Entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Strom geschieht: verbrauchen Sie ihn selbst, teilen Sie ihn mit Nachbarinnen und Nachbarn oder speisen Sie ihn ins öffentliche Netz ein. Mehr darüber, wie Sie Ihre Anlage und den erzeugten Strom optimal nutzen, erfahren Sie hier.

Wie alle Stromnetzbetreibenden hat die BKW in ihrem Gebiet die Pflicht, Strom zu liefern und überschüssigen Strom zurückzukaufen. Das bedeutet, sie muss ein sicheres, effizientes und leistungsfähiges Netz bereitstellen und, wenn Sie möchten, Ihnen Ihren überschüssig produzierten Strom abkaufen.

Damit das Stromnetz stabil bleibt, muss die Spannung konstant bleiben. Das bedeutet: Der Strom, der ins Netz eingespeist wird, muss auch verbraucht werden – und umgekehrt. Dafür sorgt die BKW.

Das Energiesystem verändert sich: Es gibt immer mehr lokale Stromquellen, wie z. B. Photovoltaikanlagen, die unregelmässig Strom ins Netz einspeisen. Die BKW baut das Netz kontinuierlich aus, um die Energiewende zu unterstützen. Allerdings kann es zu Verzögerungen bei Netzanschlüssen kommen, und nicht überall kann ohne Ausbaumassnahmen unbegrenzt Strom ins Netz eingespeist werden. Mehr zum Wandel im Versorgungssystem

Elektroinstallateurinnen und Solarteure unterstützen Sie als Fachpartner bei der Planung und Umsetzung Ihrer Anlage. Sie reichen die nötigen Gesuche ein, machen Anschlussmeldungen und nehmen die Installation an Ihrem Gebäude vor. Welchen Fachpartner Sie wählen, steht Kundinnen und Kunden frei.

Das Bauen von Photovoltaikanlagen auf privatem Grund ist, genauso wie der Ausbau des Stromnetzes auf öffentlichem Grund, in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. So können teilweise längere Verzögerungen entstehen.

Voraussetzungen zum Einspeisen ins Netz

Als lokaler Stromproduzent oder Produzentin haben Sie die Möglichkeit, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Netzkapazität am Hausanschluss ausreichend ist und Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nie mehr als 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung ins Netz einspeist. Im Kundenportal können Sie prüfen, ob Ihr Anschluss ausreichende Kapazität für Ihre gewünschte Anlage hat. Falls die Kapazität nicht ausreicht, muss sie erhöht werden. Mehr Informationen zur Erhöhung der Anschlusskapazität finden Sie hier.

Netzdienliche Einspeiseregelung: Ist meine Anlage betroffen?

Die netzdienliche Einspeiseregelung schreibt vor, dass PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2026 neu ans Netz angeschlossen werden, maximal 70 Prozent ihrer installierten Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz einspeisen. Bei Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 ans Netz angeschlossen wurden, muss diese Regelung umgesetzt werden, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird. 

Weitere Informationen zur netzdienlichen Einspeiseregelung finden Sie hier.

Strom einspeisen und Geld erhalten: So gehen Sie vor

Stromnetzbetreibende wie die BKW sind verpflichtet, überschüssig produzierten Strom zurückzukaufen, sofern ein Stromnetzanschluss besteht. Wieviel Geld Sie für Ihren Strom erhalten, wird mit der Rückliefervergütung (RLV) geregelt und ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Wetter, Brennstoffpreisen oder Preisen aus dem benachbarten Ausland ab. Die Vergütungshöhe wird von der BKW jeweils rückwirkend auf das vergangene Quartal festgelegt.

Die Rückliefervergütungen der BKW der letzten Quartale (inklusive und exklusive Herkunftsnachweise) finden Sie hier.

Auf dem Weg zum lokalen Stromproduzenten durchlaufen Sie verschiedene Schritte.

 

  1. 1 Informieren Sie sich
  2. 2 Verbindliche Vorprüfung Ihres Netzanschlusses
  3. 3 Installationsanzeige für die Freischaltung Ihres Netzanschlusses
  4. 4 Ihre Anlage wird gebaut
  5. 5 Strom einspeisen und Geld erhalten
  6. 6 Allfällige Änderungen

Finden Sie einen geeigneten Fachpartner, mit welchem Sie gerne zusammenarbeiten möchten. Dieser berät Sie zu verschiedenen Modellen. Auf my.bkw.ch können Sie im Vorfeld die vorhandene Netzkapazität Ihres Hausanschlusses prüfen.

Ihr gewählter Fachpartner reicht ein technisches Anschlussgesuch für eine verbindliche Vorprüfung ein. Die BKW prüft den Anschluss der geplanten Photovoltaikanlage und ob ein Netzausbau (Anschlussleitung sowie Verteilnetz) durch die BKW notwendig ist. Falls dies der Fall ist, erfolgt die Bewilligung unter Vorbehalt, und die Zeit bis zum Netzanschluss kann sich je nach notwendigem Ausbaugrad verzögern. Ansonsten wird Ihr Netzanschluss von der BKW registriert.

Zur Sicherheit wird Ihre Anlage vor dem Anschluss ans Stromnetz von einer unabhängigen Fachstelle geprüft und abgenommen. Nach einer erfolgreichen Abnahme wird Ihr Netzanschluss von der BKW freigegeben.

Ihr gewählter Fachpartner baut die mit Ihnen besprochene Photovoltaikanlage. Für den Eigenverbrauch kann die Anlage unmittelbar nach ihrer Fertigstellung genutzt werden.

Nach Installation Ihres Stromzählers können Sie Ihren überschüssig produzierten Strom ins Stromnetz einspeisen. Dieser wird Ihnen gemäss der Rückliefervergütung (RLV) von der BKW gutgeschrieben.
Mehr Informationen zur Rückliefervergütung

Wenn Sie die Kapazität oder Leistung an Ihrer Photovoltaikanlage erhöhen möchten – zum Beispiel durch die Installation zusätzlicher Panels, wiederholen sich die Schritte 2 bis 5. 

Eine Solaranlage für den Balkon? Plug-&-Play-Anlagen machen es möglich.

Eine Solaranlage für den Balkon? Plug-&-Play-Anlagen machen es möglich.

Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen sind kleinere Anlagen. Auch mit ihnen kann man Strom ins öffentliche Netz einspeisen. So oder so müssen sie aber angemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Um überschüssig produzierten Strom einspeisen zu können, braucht es einen Netzanschluss.

  • Nein. Die BKW als Netzbetreiberin ist gemäss Energiegesetz zwar verpflichtet, die ihr angebotene Energie aus Anlagen mit einer Höchstleistung von 3 Megawatt oder einer Jahresproduktion – abzüglich des Eigenverbrauchs – von maximal 5’000 Megawattstunden abzunehmen und zu vergüten.
  • Das ist aber kein Muss: Besitzerinnen und Besitzer von Stromproduktionsanlagen können die erzeugte elektrische Energie auch an Dritte verkaufen.
  • Sie können den Strom mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch auch mit Ihren Nachbarn teilen.
  • Mehr Informationen, wie Sie Ihren selbst produzierten Strom verwenden können

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